Landesförderprogramme für den Kitabau
Das Land unterstützt die Träger von Kitas (Kommunen, freie Träger, manchmal auch Unternehmen) auf vielfältige Weise. Ein Baustein dabei ist die Investitionskostenförderung für den Platzausbau. Diese Förderung ist in 2024 um die Förderung von Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen in Kitas, die nicht dem Platzausbau, sondern der zukunftsfesten Sicherung von Plätzen dienen, ergänzt worden .
NEU - Sonderförderprogramm 2024
Um die Kita-Träger zusätzlich bei der Bereitstellung bedarfsgerechter Betreuungsmöglichkeiten zu unterstützen, hat das Land weitere Finanzmittel im Umfang von 35 Millionen Euro für 2024 zur Verfügung gestellt.
Die Sonder-Förderrichtlinie, die Antragsformulare für das Sonderprogramm und weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.
Die Schritt-für-Schritt-Infos zur Antragsstellung in der regulären Förderung und im Sonderprogramm finden Sie auch hier.
Stand: 22. März 2024.
Förderung Kita-Platzausbau
In der regulären Landesförderung für den Platzausbau können zweimal im Jahr Förderanträge gestellt werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, können im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel für jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz bis zu 12.000 Euro Förderung bewilligt werden. Neue Plätze werden zum Beispiel durch Neubauten oder auch Um- und Erweiterungsbauten geschaffen. Das Förderverfahren ist geregelt in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung mit dem Titel „Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten“.
Alle Infos zur Antragstellung / zum Förderverfahren finden Sie unten unter Dokumente und Hinweise für Anträge auf Förderung und unter Landesförderung Kita-Platzausbau.