Sonderprogramm Kitabau

Stand Sonderprogramm

Anträge konnten zum 15. April und zum 15. Juli 2024 gestellt werden.

Stand im Sonderprogramm:

Alle bewilligungsfähigen Anträge aus dem ersten Stichtag 15. April sind mit Bescheiddatum 31. Juli 2024 bewilligt worden. Bewilligt werden konnten Anträge im Gesamtumfang von rund 9,9 Mio. Euro.

Alle bewilligungsfähigen Anträge aus dem zweiten Stichtag 15. Juli sind im LSJV in Bearbeitung und werden sukzessive bis Ende des Jahres 2024 bewilligt. Vgl. auch hier die Übersichten zu allen aktuellen Bewilligungen.

 

LSJV-INFOS 

  • Hier finden Sie das Rundschreiben des LSJV zum Sonderprogramm 2024 mit allen Infos zusammengefasst.
  • Aus den LSJV-Inforunden für die Jugendämter am 19. und 21. März 2024: 
    • Hier finden Sie die Präsentation aus der Runde sowie hier eine Kurz-Übersicht über die Förderkonstellationen. 
Sechs bunte Spielzeughäuser stehen auf einem Tisch. Eine Hand hält eine Geldmünze darüber.
Letzter Stand: 11. Dezember 2024.

FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE

Hinweis zum Ausfüllen der PDFs: Gegebenfalls müssen Sie in Ihrem PDF-Reader die Funktion "Ausfüllen" aktivieren.

Beide Antragsstichtag 15. April  und 15. Juli 2024 sind bereits abgelaufen. Es können keine Anträge mehr im Sonderprogramm-2024 gestellt werden. 

 

Ausgangspunkt: Es handelt sich bei dem Sonderprogramm 2024 um ein eigenständiges Förderprogramm des Landes. "Eigenständig" bedeutet: Es steht neben dem regulären Förderprogramm für den Platzausbau. 

Es gibt daher ein eigenes Antragsformular samt Anlagen (Anlage P; Anlage S; Anlage W) im Sonderprogramm-2024.

Für die Jugendämter ist das wichtig, weil sie für die Programme jeweils eine Prioritätenliste zu den Förderanträgen aus ihrem Bezirk einreichen müssen. Die Prioritätenliste im Sonderprogramm-2024 finden Sie hier.

Das Verfahren der Antragsstellung selbst wird im Wesentlichen so gestaltet, wie im regulären Förderprogramm. Vgl. hier

Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.

Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.

Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.