Sonderprogramm Kitabau

Stand Sonderprogramm

Zwischenbilanz Sonderprogramm (Stand 10. Februar 2025)

Anträge konnten zum 15. April und zum 15. Juli 2024 gestellt werden.

Bewilligt wurden bis zum Jahresende 2024 alle eingegangenen und bewilligungsreifen Anträge - insgesamt waren das 197 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 35,7 Mio. Euro. 

Vgl. auch hier die Übersichten zu allen aktuellen Bewilligungen.

 

Sechs bunte Spielzeughäuser stehen auf einem Tisch. Eine Hand hält eine Geldmünze darüber.

FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE

Hinweis zum Ausfüllen der PDFs: Gegebenfalls müssen Sie in Ihrem PDF-Reader die Funktion "Ausfüllen" aktivieren.

LSJV-INFOS 

  • Hier finden Sie das Rundschreiben des LSJV zum Sonderprogramm 2024 mit allen Infos zusammengefasst.
  • Aus den LSJV-Inforunden für die Jugendämter am 19. und 21. März 2024:
    • Hier finden Sie die Präsentation aus der Runde sowie hier eine Kurz-Übersicht über die Förderkonstellationen. 

Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.

Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.

Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.