Sonderprogramm Kitabau
Stand Sonderprogramm
Zwischenbilanz Sonderprogramm (Stand 10. Februar 2025)
Anträge konnten zum 15. April und zum 15. Juli 2024 gestellt werden.
Bewilligt wurden bis zum Jahresende 2024 alle eingegangenen und bewilligungsreifen Anträge - insgesamt waren das 197 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 35,7 Mio. Euro.
Vgl. auch hier die Übersichten zu allen aktuellen Bewilligungen.
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FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE
Hinweis zum Ausfüllen der PDFs: Gegebenfalls müssen Sie in Ihrem PDF-Reader die Funktion "Ausfüllen" aktivieren.
- Hier finden Sie den die Verwaltungsvorschrift für das Sonderprogramm 2024 (Auszug aus dem Amtsblatt 02/2024).
- Antragsformular im Sonderprogramm: Anlage P, Anlage S, Anlage W, Anlage 1 I-Kosten VV, Anlage 2 I-Kosten VV
- Prioritätenliste (vom zuständigen Jugendamt auszufüllen) im Sonderprogramm
- Verwendungsnachweis Sonderprogramm Kitabau
Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.
Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.
Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.