Sonderprogramm Kitabau
Stand Sonderprogramm
Anträge konnten zum 15. April und zum 15. Juli 2024 gestellt werden.
Stand im Sonderprogramm:
Alle bewilligungsfähigen Anträge aus dem ersten Stichtag 15. April sind mit Bescheiddatum 31. Juli 2024 bewilligt worden. Bewilligt werden konnten Anträge im Gesamtumfang von rund 9,9 Mio. Euro.
Alle bewilligungsfähigen Anträge aus dem zweiten Stichtag 15. Juli sind im LSJV in Bearbeitung und werden sukzessive bis Ende des Jahres 2024 bewilligt. Vgl. auch hier die Übersichten zu allen aktuellen Bewilligungen.
Letzter Stand: 11. Dezember 2024.
FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE
Hinweis zum Ausfüllen der PDFs: Gegebenfalls müssen Sie in Ihrem PDF-Reader die Funktion "Ausfüllen" aktivieren.
- Hier finden Sie den die Verwaltungsvorschrift für das Sonderprogramm 2024 (Auszug aus dem Amtsblatt 02/2024).
- Antragsformular im Sonderprogramm: Anlage P, Anlage S, Anlage W, Anlage 1 I-Kosten VV, Anlage 2 I-Kosten VV
- Prioritätenliste (vom zuständigen Jugendamt auszufüllen) im Sonderprogramm
- Verwendungsnachweis Sonderprogramm Kitabau
Beide Antragsstichtag 15. April und 15. Juli 2024 sind bereits abgelaufen. Es können keine Anträge mehr im Sonderprogramm-2024 gestellt werden.
Ausgangspunkt: Es handelt sich bei dem Sonderprogramm 2024 um ein eigenständiges Förderprogramm des Landes. "Eigenständig" bedeutet: Es steht neben dem regulären Förderprogramm für den Platzausbau.
Es gibt daher ein eigenes Antragsformular samt Anlagen (Anlage P; Anlage S; Anlage W) im Sonderprogramm-2024.
Für die Jugendämter ist das wichtig, weil sie für die Programme jeweils eine Prioritätenliste zu den Förderanträgen aus ihrem Bezirk einreichen müssen. Die Prioritätenliste im Sonderprogramm-2024 finden Sie hier.
Das Verfahren der Antragsstellung selbst wird im Wesentlichen so gestaltet, wie im regulären Förderprogramm. Vgl. hier.
Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.
Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.
Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.