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Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung - Abschluss Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung
Der Bund stellt den Ländern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in den Jahren 2026 ff. 4 Milliarden Euro bereit. Die zugrundeliegende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung ist von allen Beteiligten unterzeichnet worden und in Kraft getreten. Diese können für Investitionen in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
Aus dem Gesamtverfügungsrahmen erhält Rheinland-Pfalz rund 194 Mio. Euro. Das Land gibt die Mittel vollständig in die Kindertagesbetreuung. Das Land legt hierfür eine neue Förder-Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) auf.
Gefördert werden sollen über die neue Richtlinie alle Maßnahmen, die auch bisher schon förderfähig waren. Hinzu kommen auch Sanierungen und andere Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Plätze (Platzsicherung). Maßnahmen der Platzsicherung sind natürlich auch solche, die Gebäude vor Hitzeperioden schützen und einen sicheren Einrichtungsbetrieb gewährleisten. Siehe hierzu auch die entsprechende Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums hier.
Sie erhalten hier zeitnah weitere Informationen.
Stand: 3. August 2026.
© 123rf/oksix

Stand der Homepage: 18. August 2026.
Start Anhörungsverfahren neue Förderrichtlinie für den Kitabau
Stand: 18. August 2026
Das Anhörungsverfahren für eine neue Förder-Verwaltungsvorschrift wurde begonnen und läuft bis Anfang Oktober 2026. Angehört werden viele Stellen, darunter die kommunalen Spitzenverbände, der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz, die Spitzenorganisationen der freien Träger, Gewerkschaften, Landeselternausschuss.
Voraussichtlicher neuer Rahmen der Kitabau-Förderung:
Neben Neubau, Ausbau oder Umbau zur Erhöhung der Betreuungsplätze werden künftig auch in der regulären Förderung (bisher im Rahmen von Sonderprogrammen für den Kitabau) Sanierungen/ Renovierung/ Modernisierung und andere Maßnahmen zum Erhalt von Plätzen förderfähig sein. Hierzu gehören natürlich auch solche baulichen Maßnahmen, die in kommenden Hitzeperioden einen sicheren Einrichtungsbetrieb gewährleisten.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird vereinfacht und verkürzt. Die bisherigen zwei jährlichen Antragsstichtage fallen weg. Anträge können jederzeit bei der Bewilligungsstelle (Landesjugendamt) eingereicht werden. Die notwendigen Antragsunterlagen werden reduziert und das Verfahren digitalisiert.
Die Jugendamts-Träger erhalten Budgets, die sie flexibel und eigenverantwortlich für Maßnahmen einsetzen können, die dem Erhalt, der Verbesserung oder dem Ausbau einer bedarfsgerechten Betreuung in den Kitas im Land dienen.
Die Förderung erfolgt nicht mehr platzbezogen, sondern anhand der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme.
Die neue Förder-Verwaltungsvorschrift enthält für alle noch unter der bisherigen Verwaltungsvorschrift eingehenden Förderanträge eine Regelung zur Überführung in das neue Verfahren.
RLP-PLAN FÜR BILDUNG, KLIMA UND INFRASTRUKTUR
Der “Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur” kommt! Die Kommunen erhalten insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen.
- Hier finden Sie das Landesgesetz. Auf der Seite 26 des Dokumentes finden Sie auch alle “Regionalbudgets”.
- Die Mittel für Maßnahmen in den Kommunen werden als Budgets auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Genutzt werden können die Mittel unter anderem für “Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur”, das bedeutet: auch für den Kita-Bau.
- Zuständige Bewilligungsbehörde für alle Förderungen im RLP-Plan wird die ADD sein. Die Mittel fließen NICHT in das reguläre Landesförderprogramm für den Kita-Bau.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Hier (Homepage des Ministeriums der Finanzen) finden Sie alle Infos zur “Förderlinie Kommunen” (rund 3,5 Milliarden Euro) finden Sie hier - inklusive der “Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände” zum RLP-Plan.
- Eine Gesamtübersicht für den RLP-Plan finden Sie hier.
Zur Administration des RLP-Plans wird noch eine Ausführungsverordnung benötigt. Sie erhalten hier dennoch regelmäßig aktuelle Informationen zum Verfahrensstand.
Fördermittel für den Kita-Bau - Ausblick!
Das Land unterstützt die Träger von Kitas (Kommunen, freie Träger, manchmal auch Betriebe) auf vielfältige Weise. Ein Baustein dabei ist die Investitionskostenförderung für den Platzausbau. Hier kann derzeit zweimal pro Jahr eine Landesförderung beantragt werden. Siehe weiter hier.
Neben diesem Landesförderprogramm sollen die Kommunen zeitnah weitere Finanzmitteln auch für Investitionen in die Kitas erhalten.
© 123rf/maybeiii

Kita-Bau: Kompendium, Praxisbeispiele und mehr!
In Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogramme” finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Siehe weiter hier.
© 123rf/monticello



