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Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung - Abschluss Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung
Der Bund stellt den Ländern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in den Jahren 2026 ff. 4 Milliarden Euro bereit. Die zugrundeliegende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung ist von allen Beteiligten unterzeichnet worden und in Kraft getreten. Diese können für Investitionen in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden.
Aus dem Gesamtverfügungsrahmen erhält Rheinland-Pfalz rund 194 Mio. Euro. Das Land gibt die Mittel vollständig in die Kindertagesbetreuung. Das Land legt hierfür eine neue Förder-Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) auf. Die Förderrichtlinie befindet sich noch in der Abstimmung. Das Anhörungsverfahren, bei dem unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die Träger-Organisationen und auch der LEA angehört werden, startet noch im August.
Gefördert werden sollen über die neue Richtlinie alle Maßnahmen, die auch bisher schon förderfähig waren. Hinzu kommen auch Sanierungen und andere Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Plätze (Platzsicherung). Maßnahmen der Platzsicherung sind natürlich auch solche, die Gebäude vor Hitzeperioden schützen und einen sicheren Einrichtungsbetrieb gewährleisten. Siehe hierzu auch die entsprechende Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums hier.
Sie erhalten hier zeitnah weitere Informationen.
Stand: 3. August 2026.
© 123rf/oksix

Stand der Homepage: 3. August 2026.
RLP-PLAN FÜR BILDUNG, KLIMA UND INFRASTRUKTUR
Der “Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur” kommt! Die Kommunen erhalten insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen.
- Hier finden Sie das Landesgesetz. Auf der Seite 26 des Dokumentes finden Sie auch alle “Regionalbudgets”.
- Die Mittel für Maßnahmen in den Kommunen werden als Budgets auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Genutzt werden können die Mittel unter anderem für “Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur”, das bedeutet: auch für den Kita-Bau.
- Zuständige Bewilligungsbehörde für alle Förderungen im RLP-Plan wird die ADD sein. Die Mittel fließen NICHT in das reguläre Landesförderprogramm für den Kita-Bau.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Hier (Homepage des Ministeriums der Finanzen) finden Sie alle Infos zur “Förderlinie Kommunen” (rund 3,5 Milliarden Euro) finden Sie hier - inklusive der “Gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände” zum RLP-Plan.
- Eine Gesamtübersicht für den RLP-Plan finden Sie hier.
Zur Administration des RLP-Plans wird noch eine Ausführungsverordnung benötigt. Sie erhalten hier dennoch regelmäßig aktuelle Informationen zum Verfahrensstand.
Fördermittel für den Kita-Bau - Ausblick!
Das Land unterstützt die Träger von Kitas (Kommunen, freie Träger, manchmal auch Betriebe) auf vielfältige Weise. Ein Baustein dabei ist die Investitionskostenförderung für den Platzausbau. Hier kann derzeit zweimal pro Jahr eine Landesförderung beantragt werden. Siehe weiter hier.
Neben diesem Landesförderprogramm sollen die Kommunen zeitnah weitere Finanzmitteln auch für Investitionen in die Kitas erhalten.
© 123rf/maybeiii

Kita-Bau: Kompendium, Praxisbeispiele und mehr!
In Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogramme” finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Siehe weiter hier.
© 123rf/monticello



