Hinweis auf Entbürokratisierung im Vergaberecht ab dem 1. Januar 2025

Drei Kinder stapeln auf dem Boden sitzend bunte Holzbausteine.
Im Vorgriff auf eine Novellierung der “Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021” werden mit einem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (kurz: MWVLW) vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.

Hiermit werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen - unter anderem stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge im Fokus.

Weitere Informationen sowie das Rundschreiben finden Sie auf der Homepage des MWVLW hier.

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Mädchen spielt mit Puppenhaus.

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