Aktuelles aus dem Bereich "Kita-Bau"
Entwurf eines Kita-Bau-Kompendiums
© 123rf/monticello

Seit Anfang Juni 2025 finden Sie im Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogrammen” zahlreiche neue Infos:
Dort finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Wir stellen Ihnen die Kita-Bau-Runde und den Entwurf des Kompendiums vor und geben - gemeinsam mit kommunalen und freien Kita-Trägern - Einblicke in Praxisbeispiele mit verschiedenen Themensetzungen.
Den Beginn bei den Praxisbeispielen machte die Waldkita “Waldkiste” in Langenlonsheim.
Außerdem stellen wir Ihnen (siehe die Foto-Kacheln unten) immer wieder Auszüge aus dem Kompendium zu bestimmten Themenbereichen vor. Den Anfang machen wir mit dem Thema “Kinderperspektive”. Es folgen als nächstens: “Bauträgerschaft und Betriebsträgerschaft” sowie die “Planungsphase Null”.
Aktuelle Kita-Bau-Förderung des Landes
© 123rf/oksix

Eine Liste der aktuell über Landesmittel geförderten Kitabau-Projekte finden Sie hier auf unserer Seite.
Änderungen im Landes-Vergaberecht
Seit dem 1. März 2025 gilt eine geänderte Fassung des § 7 des Mittelstandsfördergesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Vgl. hier im “Landesrecht” und auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Mit Rundschreiben aus Oktober 2025 informiert das Wirtschaftsministerium über die Umsetzungsmöglichkeiten. Vgl. das Rundschreiben des hier.
Durch die Änderung von § 7 Abs. 2 MFG werden die bisherigen strengen Anforderungen an den Losvergabeverzicht in zweifacher Hinsicht gelockert: Zum einen wird die Begründungsbreite erweitert. Neben wirtschaftlichen und technischen Gründen können nun generell sachliche Gründe eine Ausnahme begründen. Zum anderen sind mit der Gesetzesänderung an die Begründungstiefe weniger strenge Anforderungen verbunden. Die Gründe müssen die Zusammenfassung von Losen nicht mehr erfordern, sondern rechtfertigen.
Hinweis auf Entbürokratisierung im Vergaberecht ab dem 1. Januar 2025
© 123rf/oksix

Im Vorgriff auf eine Novellierung der “Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021” werden mit einem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (kurz: MWVLW) vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.
Hiermit werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen - unter anderem stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge im Fokus.
Weitere Informationen sowie das Rundschreiben finden Sie auf der Homepage des MWVLW hier.