Aktuelles aus dem Bereich "Kita-Bau"

Entwurf eines Kita-Bau-Kompendiums

Ein aufgeschlagenes Buch liegt mit dem Rücken auf einem Stapel weiterer Bücher.

Seit Anfang Juni 2025 finden Sie im Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogrammen” zahlreiche neue Infos: 

Dort finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Wir stellen Ihnen die Kita-Bau-Runde und den Entwurf des Kompendiums vor und geben - gemeinsam mit kommunalen und freien Kita-Trägern - Einblicke in Praxisbeispiele mit verschiedenen Themensetzungen. 

Den Beginn bei den Praxisbeispielen machte die Waldkita “Waldkiste” in Langenlonsheim

Außerdem stellen wir Ihnen (siehe die Foto-Kacheln unten) immer wieder Auszüge aus dem Kompendium zu bestimmten Themenbereichen vor. Den Anfang machen wir mit dem Thema “Kinderperspektive”. Es folgen als nächstens: “Bauträgerschaft und Betriebsträgerschaft” sowie die “Planungsphase Null”.

"Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Transformation"

Im Juli wurde in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Schweitzer der “Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Transformation” angekündigt (vgl. hier die Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. Juli 2025).

Für diesen Plan soll ein großer Teil der rund 4,8 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingesetzt werden, die das Land vom Bund erhalten soll. Die Kommunen erhalten aus diesen Mitteln rund 60 Prozent, also rund 2,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen für die Kommunen weitere 600 Millionen Euro vom Land. Insgesamt sind das rund 3,5 Milliarden Euro. Nach aktuellem Planungsstand (vgl. hier die Pressemitteilung der Landesregierung vom 21. August 2025) sollen mit den fraglichen Mitteln die kreisfreien Städte und die Landkreise budgetiert werden. Diese können die Mittel dann unter anderem für Investitionen in Kitas einsetzen. Die Fördervoraussetzungen und weiteres werden zentral für die Kommunen in den landesrechtlichen Regelungen zum Rheinland-Pfalz Plan festgelegt. 

!Diese Mittel fließen also nicht in das reguläre Landesförderprogramm für den Kitabau!

Hinweis zur Budgetierung der Kommunen: Die Verteilung soll sich zu 90 Prozent an der Einwohnerzahl und zu 10 Prozent an der Finanzkraft der Kommunen orientieren. Wesentliche Investitionsfelder sind Bildung, Verkehr und Mobilität sowie die kommunale Infrastruktur, die auch dem Klimaschutz dienen. Die endgültigen Rahmenbedingungen werden derzeit im Zuge der noch ausstehenden Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene mitgestaltet.

Ankündigung des Bundes: Neues Bundesinvestitionsprogramm für Kitabau

Aus dem oben genannten Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ plant der Bund (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend), rund 3,8 Milliarden Euro für ein neues Investitionsprogramm für Kindertagesbetreuung einzusetzen. Vgl. die entsprechenden Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums, hier mit Stand 21. August 2025.  

Sobald nähere Informationen vorliegen, erhalten Sie über die Homepage hier Auskünfte. Die Mittel, die hieraus an das Land Rheinland-Pfalz fließen sollen, werden im Rahmen des Landesförderprogrammes investiert. Soweit die Verteilung dem Schlüssel entspricht, wie er in den vorherigen Bundesprogrammen angewendet wurde, könnte das Land rund 182 Mio. Euro insgesamt erhalten. Ein Programmstart wird erst für das Jahr 2026 erwartet. 

Aktuelle Kita-Bau-Förderung des Landes

Mädchen spielt mit Puppenhaus.

Eine Liste der aktuell über Landesmittel geförderten Kitabau-Projekte finden Sie hier auf unserer Seite.

Änderungen im Landes-Vergaberecht

Seit dem 1. März 2025 gilt eine geänderte Fassung des § 7 des Mittelstandsfördergesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Vgl. hier im “Landesrecht” und auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Änderung betrifft die Frage, wann auf die Aufteilung nach Fachlosen verzichtet werden kann: Geändert wurde der Satz 2 im Absatz 2, der bisher einen Verzicht auf die Aufteilung nur vorsah, wenn „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“. Eine Zusammenfassung von Fachlosen ist jetzt auch bei Vorliegen „sachlicher Gründe“ möglich – etwa bei fehlendem qualifiziertem Personal, zeitlichen Engpässen oder spezifischen Bauweisen wie der Modulbauweise. Gestrichen wurde der bisherige Satz 3, so dass die besondere Begründungspflicht für eine Generalunternehmer-Vergabe („GU“) entfällt. Siehe hierzu auch die Gesetzesbegründung in der Landtags-Drs.18/11050. 

 

 

Hinweis auf Entbürokratisierung im Vergaberecht ab dem 1. Januar 2025

Drei Kinder stapeln auf dem Boden sitzend bunte Holzbausteine.
Im Vorgriff auf eine Novellierung der “Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021” werden mit einem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (kurz: MWVLW) vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.

Hiermit werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen - unter anderem stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge im Fokus.

Weitere Informationen sowie das Rundschreiben finden Sie auf der Homepage des MWVLW hier.