Aktuelles aus dem Bereich "Kita-Bau"
Entwurf eines Kita-Bau-Kompendiums
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Seit Anfang Juni 2025 finden Sie im Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogrammen” zahlreiche neue Infos:
Dort finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Wir stellen Ihnen die Kita-Bau-Runde und den Entwurf des Kompendiums vor und geben - gemeinsam mit kommunalen und freien Kita-Trägern - Einblicke in Praxisbeispiele mit verschiedenen Themensetzungen.
Den Beginn bei den Praxisbeispielen machte die Waldkita “Waldkiste” in Langenlonsheim.
Außerdem stellen wir Ihnen (siehe die Foto-Kacheln unten) immer wieder Auszüge aus dem Kompendium zu bestimmten Themenbereichen vor. Den Anfang machen wir mit dem Thema “Kinderperspektive”. Es folgen als nächstens: “Bauträgerschaft und Betriebsträgerschaft” sowie die “Planungsphase Null”.
Aktuelle Kita-Bau-Förderung des Landes
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Eine Liste der aktuell über Landesmittel geförderten Kitabau-Projekte finden Sie hier auf unserer Seite.
Änderungen im Landes-Vergaberecht
Seit dem 1. März 2025 gilt eine geänderte Fassung des § 7 des Mittelstandsfördergesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Vgl. hier im “Landesrecht” und auf der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Änderung betrifft die Frage, wann auf die Aufteilung nach Fachlosen verzichtet werden kann: Geändert wurde der Satz 2 im Absatz 2, der bisher einen Verzicht auf die Aufteilung nur vorsah, wenn „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“. Eine Zusammenfassung von Fachlosen ist jetzt auch bei Vorliegen „sachlicher Gründe“ möglich – etwa bei fehlendem qualifiziertem Personal, zeitlichen Engpässen oder spezifischen Bauweisen wie der Modulbauweise. Gestrichen wurde der bisherige Satz 3, so dass die besondere Begründungspflicht für eine Generalunternehmer-Vergabe („GU“) entfällt. Siehe hierzu auch die Gesetzesbegründung in der Landtags-Drs.18/11050.
Hinweis auf Entbürokratisierung im Vergaberecht ab dem 1. Januar 2025
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Im Vorgriff auf eine Novellierung der “Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz vom 18. August 2021” werden mit einem Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (kurz: MWVLW) vom 31. Dezember 2024 Maßnahmen zur Entbürokratisierung für öffentliche Auftrage unterhalb der EU-Schwellenwerte getroffen.
Hiermit werden Regelungen zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht in Rheinland-Pfalz getroffen - unter anderem stehen die deutlichen Erhöhungen der Auftragswertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren und für Direktaufträge im Fokus.
Weitere Informationen sowie das Rundschreiben finden Sie auf der Homepage des MWVLW hier.