Die "Planungsphase Null" im Kitabau
In Bearbeitung, Stand: 23. Juni 2025.
Was ist die “Planungsphase Null” im Kontext des Kita-Bau?
Die Phase Null ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Raumplanung für eine neue Kita. Es ist also der Start eines Entwicklungsprozesses, dessen Ergebnis in ein konzeptionelles Modell des zukünftigen Kita-Gebäudes (Flächen, Räume, Organisation) mündet - also in einer Beschreibung der Anforderungen an das zukünftige Gebäude aus pädagogischer Sicht. Bildlich kann die Phase Null also so dargestellt werden, dass in ihr das pädagogische Konzept der Kita in einen Raum- bzw. Flächenbedarf „übersetzt“ wird, der die Grundlage für weitere Planungsschritte bietet. Der Raum als „dritter Erzieher“ und damit wesentlicher Faktor wird hier besonders in den Blick genommen. Hierzu gehört natürlich auch, alle am Kita-Betrieb Beteiligten einzubeziehen und die räumlichen Anforderungen immer in Bezug auf den gesamten Alltagsbetrieb mitzudenken - so etwa Räume für das Personal und die Zusammenarbeit von und mit Eltern zusammen.
In diesem Prozess kann es auch zu einer Rückkopplung kommen, bei der sich aus den angedachten neuen räumlichen Möglichkeiten auch Ansätze für eine Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts ergeben. In der Phase Null geht es nicht nur um die Erarbeitung von pädagogischen, räumlichen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls städtebaulichen Anforderungen. Auch kann über eine sorgfältige Bestandsaufnahme hinaus die Entwicklung belastbarer Nutzungsszenarien (Nachnutzung für andere Bereiche der Daseinsvorsorge etwa) und Organisationsmodelle für den Betrieb und den Weg dorthin erfolgen.
Die weiteren Schritte sind dann: Entwurfsphase mit Vorplanung, Bauantrag und Baugenehmigung, Ausführungsplanung, Bauausführung, Inbetriebnahme und Ausstattung sowie Betrieb/Evaluation der Kita.
Wer ist das “Team der Planungsphase Null”?
Es kommt darauf an!
Je nachdem, ob ein Neubau geplant ist oder es um eine Neukonzeptionierung für eine bestehende Einrichtung handelt, einen Ersatzneubau oder auch einen Erweiterungs- oder Umbau können und sollten verschiedenste Stelle/ Personen beteiligt werden.
Bei bestehenden Kitas: Kita-Träger (inkl. Verwaltung), Kita-Leitung, Kita-Team (Betreuungspersonal, Hauswirtschaftskräfte…), Fachberatung des Trägers und/oder des Jugendamtes, das örtliche Jugendamt, das Landesjugendamt, der Kita-Elternausschuss, der Kita-Beirat/ die FakiB, Vertretungen aus der Kommune (politische Verantwortliche und Verwaltung), weitere vom Einrichtungsbetrieb betroffene Personengruppen etwa aus dem Quartier, andere Experten.
Bei der Planung einer neuen Kita kann natürlich eine Herausforderung sein, dass das Team noch nicht besteht oder noch kein Träger gefunden wurde. Je nachdem, ob der Träger bereits feststeht, können und sollten Leitungen und Teammitglieder aus bestehenden Einrichtungen des Trägers eingebunden werden. Alternativ können auch andere Kita-Träger als Input-Geber beteiligt werden. Wichtig ist, dass das “Team der Planungsphase Null” sich in alle Funktionsbereiche eines komplexen Kita-Betriebes einfinden kann.
Kita-Bau-Kompendium

Die Planungsphase Null wird im Kapitel X des kommenden Kita-Bau-Kompendiums ausführlich behandelt. Bis zur finalen Veröffentlichung können Sie hier schon einmal einige Eindrücke sammeln.
Schulbau-Kompendium

Als Vorbild der ersten Befassungen in der Kita-Bau-Runde mit der Idee eines “Kita-Bau-Kompendiums” war das Ende 2023 veröffentlichte Schulbau-Kompendium.
Dort finden Sie im Kapitel “Prozesswesen” Ausführungen zur Planungsphase Null im Bereich des Schulbaus.
Umsetzung der Phase Null
Damit das Vorhaben zielführend geplant werden kann, ist die Beratung, Steuerung und gegebenenfalls Moderation durch eine zu benennende Gruppe/Person festzulegen. Wichtig ist hierbei immer eine vorab vereinbarte Vorgehensweise, die Dokumentation wichtiger Ergebnisse/Stellungnahmen und eine zeitliche Planung. Auch sollte vorab erörtert werden, welche Beteiligten bei welchen Aspekten angehört werden und auch mitentscheidungsberechtigte sein sollen oder müssen.
Das Ergebnis der Vorbereitungs- und Entwicklungsphase ist ein belastbares „Vorkonzept“ mit Aussagen zu Standort, Budget, Flächen- und Raumprogramm, Betriebsorganisation, Entwurfszielen und Gestaltungskriterien. Insbesondere bei Neubauten, aber auch bei vielen Umbauten und Erweiterungen bildet das Vorkonzept die Grundlage für aller sich daran anschließenden Verfahrensschritte.
Vgl. hierzu die ausführlichen Erläuterungen im kommenden Kompendium für den Kita-Bau.
Die möglichst frühzeitige Einbindung der Betriebserlaubnisbehörde (= Landesjugendamt) ist für das Gelingen des Bauprojektes zentral. Werden Hinweise oder Bedenken der Betriebserlaubnisbehörde in Bezug auf den Bau erst während oder gar nach der Fertigstellung bekannt, kann dies zu Verzögerungen und in der Folge auch zu steigenden Kosten führen.
Wichtig zu wissen: Die Betriebserlaubnis wird nach den bundesgesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch (Achtes Buch, dort § 45) erteilt und bezieht sich immer auf eine konkrete Einrichtung. “Inhaberin” der Betriebserlaubnis ist der jeweilige Träger der Kita. Die Betriebserlaubnis für eine Einrichtung muss vor Aufnahme des Betriebs erteilt worden sein. Der Träger der Einrichtung muss hierfür unter anderem nachweisen, dass die Räumlichkeiten für den Betrieb der Einrichtung – entsprechend der Konzeption – geeignet sind. Der Nachweis erfolgt unter anderem auch durch die Vorlage der Stellungnahmen der Fachbehörden (z.B. Bauaufsicht, Unfallkasse, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht) gegenüber dem Landesjugendamt.
Auch die Einbindung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ist wichtig - nicht nur für die Aufnahme der Kita in den sog. Bedarfsplan und die damit einhergehende Personalkostenförderung, sondern auch, damit sich Jugendamt und Bauverwaltung gegebenenfalls frühzeitig einbringen können. In jedem Betriebserlaubnis-Verfahren werden die Besonderheiten der betroffenen Kita betrachtet. Dabei werden gegebenenfalls bereits vorhandene Räumlichkeiten ebenso berücksichtigt wie beispielsweise die in der Konzeption dargestellte pädagogische Arbeit mit Kindern und auch der Sozialraum.
Zur Frage der Bedeutung der Kinderperspektive und geeigneten Wegen der Einholung siehe hier.
Gemeinsam mit dem Pädagogischen Landesinstitut und den dortigen “Beraterinnen und Berater für Pädagogischen Schulbau” wird ein beispielhafter Workshop-Tag für eine Planungsphase Null erarbeitet.
Stand: In Bearbeitung, 23. Juni 2025.
Wie wird die Kita in Zukunft aussehen? Welche Ziele verfolgt die aktuelle Konzeption/die neu zu erarbeitende Konzeption, um das pädagogische Profil zu erreichen? Welche pädagogischen und funktionalen Organisationsprinzipien sollen für die Kita und das Gebäude samt Außengelände gelten?
Wie kann sich der Kita-Standort in Bezug auf seine Lage im Stadtteil oder Quartier und der demographischen Entwicklung weiterentwickeln? Können räumliche/organisatorische Verschränkungen mit anderen Einrichtungen gewünscht sein?
Wie belastbar und entwicklungsfähig ist der Kita-Standort, der bereits besteht oder geplant ist? Was kann am Ort und in bereits vorhandenen Gebäuden entstehen? Sind generationenübergreifende Angebote ins Quartier geplant? Welche Rolle wird die Kita im Quartiersleben spielen (sollen/können)?
Welche Möglichkeiten bieten vorhandene Räume/Flächen für Mehrfachnutzungen innerhalb des Quartiers? Welche Aspekte spielen hier die besonderen Bedürfnisse der oft sehr jungen Kinder? Was lässt sich für alle vertretbar realisieren?
Welche Konsequenzen haben die vorgesehenen pädagogischen und organisatorischen Ausgestaltungen für die betroffenen Außenbereiche? Welche Qualitätsziele und Eckpunkte müssen für die folgenden Schritte vereinbar und festgelegt werden?
Wie kann das Bauprojekt nach seiner Inbetriebnahme in Stand gehalten und evaluiert werden?
Welches Budget steht zur Verfügung? Welche Rahmenbedingungen gibt es für das Budget?
Gemeint sind hier die derzeit rund 20 pädagogischen Sachbearbeitenden im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung Landesjugendamt, die organisatorisch dem dortigen Referat 37 zugeordnet sind. Sie sind im Regelfall für den Bereich eines oder mehrere der derzeit 41 Jugendämter zuständig. Sie beraten die Kita-Träger, Kitas und Jugendämter im Zusammenhang mit dem Betriebserlaubnisverfahren und zu allen Fragen, die damit zusammenhängen.
Qualifikation der Mitarbeitenden: Die Personen haben in der Regel ein Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik absolviert. Zusätzlich dazu haben sie weitreichende Erfahrung in der Arbeit in und mit Kitas. Im Regelfall waren sie auch in Kitas tätig.
Ihre Aufgabe ist es, Kita-Träger, Kita-Teams und Jugendämter bei der Planung zu beraten, damit die pädagogische Arbeit entsprechend der pädagogischen Konzeption in den geplanten und gegebenenfalls bestehenden Räumlichkeiten und dem Außengelände umgesetzt werden kann. Weiter wird auf die frühzeitige Beteiligung und Einbeziehung der Kinder und Fachkräfte sowie der Fachberatung des Trägers hingewirkt. Die pädagogischen Sachbearbeitungen im Landesjugendamt sind damit von Anfang an bei jeder Kita-Planung einzubinden. Zu Beginn der Planung bringen sie frühzeitig vielfältige Sichtweisen ein und können darauf hinwirken, alle notwendigen Akteure mit einzubinden. Insbesondere gilt ihr Blick den Bedürfnissen der Kinder und einer frühen und nachhaltigen Partizipation.
Im Herbst 2025 wird es für die Sachbearbeitenden im Landesjugendamt eine erste Einführungsveranstaltung zum Thema Kita-Bau-Kompendium und Planungsphase Null geben. Diese wird vom Landesjugendamt und dem Ministerium für Bildung gemeinsam gestaltet und findet voraussichtlich Anfang November 2025 statt.
Die „Fachberatung“ ist ein Unterstützungssystem zur Gestaltung von Beratungsprozessen im Kita-System. Sie kann sowohl beim Träger einer Kita als auch beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) angesiedelt sein und wird durch eine oder mehrere Personen wahrgenommen. Die Fachberatung unterstützt fachkompetent bei der Umsetzung trägerspezifischer Aufgabenstellungen, Herausforderungen und Veränderungen in fachlicher oder struktureller Hinsicht.
Qualifikation der Fachberatungen: Fachberatungen haben unterschiedliche Ausbildungen und ebenso unterschiedliche Berufserfahrungen und Aufgaben. So gibt es Fachberatungen, die neben der pädagogischen Beratung auch für die Bedarfsplanung eines Jugendamts-Bezirkes und/oder die Förderungen von Kitas zuständig sein könnten. Fachberatungen bei freien Trägern sind häufig in die Prozesse zur Installierung und Begleitung von Qualitätsmanagement in den Kitas eng eingebunden. Die Fachberatung unterstützt Träger und Kita-Teams bei der Erstellung oder Änderung der pädagogischen Konzeption und damit auch bei der praktischen Umsetzung der pädagogischen Arbeit.
Vgl. auch die allgemeinen Infos hier auf dem Kita-Server.
Geplant: Um die Fachberatungen zum Kompendium-Prozess zu informieren, wird das Ministerium für Bildung am 25. Juni 2025 auf der jährlichen Fachberatertagung einen ersten Einblick geben. Für den Jahresbeginn 2026 ist seitens des Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) eine Informationsveranstaltung zum Kita-Bau-Kompendium und der Planungsphase Null geplant. Das SPFZ ist eine Einrichtung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Die Informationsveranstaltung soll zusammen mit dem Ministerium für Bildung und weiteren Mitgliedern der Kita-Bau-Runde stattfinden. Hierbei wird es neben dem fachlichen Input darum gehen, was die Fachberatungen selbst an Fragen / Bedarfen mitbringen.