Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung - Abschluss Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung

Der Bund stellt den Ländern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in den Jahren 2026 ff. 4 Milliarden Euro bereit. Die zugrundeliegende Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung ist von allen Beteiligten unterzeichnet worden und in Kraft getreten. Diese können für Investitionen in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden. 

Aus dem Gesamtverfügungsrahmen erhält Rheinland-Pfalz rund 194 Mio. Euro. Das Land gibt die Mittel vollständig in die Kindertagesbetreuung. Das Land legt hierfür eine neue Förder-Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) auf. Siehe weiter hier.

Gefördert werden sollen über die neue Richtlinie alle Maßnahmen, die auch bisher schon förderfähig waren. Hinzu kommen auch Sanierungen und andere Maßnahmen zum Erhalt vorhandener Plätze (Platzsicherung). Maßnahmen der Platzsicherung sind natürlich auch solche, die Gebäude vor Hitzeperioden schützen und einen sicheren Einrichtungsbetrieb gewährleisten. Siehe hierzu auch die entsprechende Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums hier.

Sie erhalten hier zeitnah weitere Informationen. 

Stand: 17. September 2026

Sechs bunte Spielzeughäuser stehen auf einem Tisch. Eine Hand hält eine Geldmünze darüber.

Die bisherigen fünf Förderprogramme des Bundes für den Kitabau sind gesetzlich vom Bund geregelt im “KitaFinHG”, dem "Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder" (abrufbar hier). Für jedes der bisher fünf Bundesprogramme gibt es ein eigenes Kapitel im “KitaFinHG”. 

Das aktuellste, fünfte, Bundesprogramm finden Sie in den §§ 26 ff. des Gesetzes. Hier wurden in 2020/ 2021 Bewilligungen in Höhe von rund 48 Millionen Euro ausgesprochen. Die geförderten Bau-Maßnahmen mussten bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.


Hinweis zum 5. Bundesprogramm 2020-2021

Hinweis auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau und Resilienzplans (DARP) im Rahmen des 5. Investitionsprogrammes des Bundes:

Aufbauprogramm Next Generation (ARF) EU: Reaktion der Europäischen Union auf die durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche und soziale Krise. Die Umsetzung des ARF erfolgte auf nationaler Ebene über den DARP, in welchem rund 40 Maßnahmen vom EU-Programm profitierten. Hierzu gehörte auch das 5. Bundesförderprogramm (2020/2021).