Infos zu: Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes

Die Förderprogramme des Bundes für den Kitabau sind gesetzlich vom Bund geregelt im “KitaFinHG”, dem "Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder" (abrufbar hier). Für jedes der bisher fünf Bundesprogramme gibt es ein eigenes Kapitel im “KitaFinHG”. 

Das aktuellste, fünfte, Bundesprogramm finden Sie in den §§ 26 ff. des Gesetzes. Hier wurden in 2020/ 2021 Bewilligungen in Höhe von rund 48 Millionen Euro ausgesprochen. Die geförderten Bau-Maßnahmen mussten bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.


Hinweis 5. Bundesprogramm

Hinweis auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau und Resilienzplans (DARP) im Rahmen des 5. Investitionsprogrammes des Bundes:

Aufbauprogramm Next Generation (ARF) EU: Reaktion der Europäischen Union auf die durch die Corona-Pandemie ausgelöste wirtschaftliche und soziale Krise. Die Umsetzung des ARF erfolgte auf nationaler Ebene über den DARP, in welchem rund 40 Maßnahmen vom EU-Programm profitierten. Hierzu gehörte auch das 5. Bundesförderprogramm (2020/2021).