Sonderprogramm Kitabau
Info: Fristverlängerungen im "Sonderprogramm für den Kitabau 2024"
Betrifft: Fristverlängerungen im “Sonderprogramm für den Kitabau 2024” - Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Bildung vom 6. Februar 2024.
Stand: 1. September 2025 - Kurz-Information für Förderempfänger hier.
Die Fristen zum spätesten Maßnahmeabschluss werden verlängert.
Handlungsgrundlage für das LSJV/ Verfahrensstand:
Die Sonder-Verwaltungsvorschrift wird geändert und damit die Fristverlängerungen ermöglicht. Die dafür notwendige Änderungs-VV durchläuft ein knappes Anhörungsverfahren.
Die Veröffentlichung der Änderungen wird im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung im Oktober erfolgen. In der Zwischenzeit bereitet das LSJV die Änderungsbescheide vor.
Sie erhalten hier auf der Kitabau-Homepage und über das LSJV zeitnah weitere Informationen.
© 123rf/oksix

Stand: 22. August 2025
FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE
- Hier finden Sie den die Verwaltungsvorschrift für das Sonderprogramm 2024 (Auszug aus dem Amtsblatt 02/2024).
- Antragsformular im Sonderprogramm: Anlage P, Anlage S, Anlage W, Anlage 1 I-Kosten VV, Anlage 2 I-Kosten VV
- Verwendungsnachweis Sonderprogramm Kitabau
Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.
Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.
Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.