Sonderprogramm Kitabau

Info: Fristverlängerungen im "Sonderprogramm für den Kitabau 2024"

Betrifft: Fristverlängerungen im “Sonderprogramm für den Kitabau 2024” - Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Bildung vom 6. Februar 2024.

Stand: 1. September 2025 - Kurz-Information für Förderempfänger hier.

Die Fristen zum spätesten Maßnahmeabschluss werden verlängert.

  • Handlungsgrundlage für das LSJV/ Verfahrensstand:

    Die Sonder-Verwaltungsvorschrift wird geändert und damit die Fristverlängerungen ermöglicht.  Die dafür notwendige Änderungs-VV durchläuft ein knappes Anhörungsverfahren.

    Die Veröffentlichung der Änderungen wird im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung im Oktober erfolgen. In der Zwischenzeit bereitet das LSJV die Änderungsbescheide vor. 

    Sie erhalten hier auf der Kitabau-Homepage und über das LSJV zeitnah weitere Informationen.

Mädchen spielt mit Puppenhaus.

Stand: 22. August 2025

LSJV-INFOS 

  • Hier finden Sie das Rundschreiben des LSJV zum Sonderprogramm 2024 mit allen Infos zusammengefasst.
  • Aus den LSJV-Inforunden für die Jugendämter am 19. und 21. März 2024:
    • Hier finden Sie die Präsentation aus der Runde sowie hier eine Kurz-Übersicht über die Förderkonstellationen. 

FÖRDERRICHTLINIE & FORMULARE

Ausnahme vom "Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns" im Sonderprogramm-2024 gilt zum 1. Januar 2024.

Maßnahmebeginne im Sonderprogramm-2024 ab dem 1. Januar 2024 sind nicht förderschädlich im Sonderprogramm 2024.

Anders als im regulären Förderprogramm (Platzausbau) muss auch kein Antrag gestellt werden.