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"Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur"

Im “Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur” erhalten die Kommunen insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. 

Verteilt werden diese Mittel als Budgets auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Genutzt werden können die Mittel unter anderem für “Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur”, das bedeutet: auch für den Kita-Bau. 

Hier können Sie den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 2. Dezember 2025 einsehen. Die erste Lesung im Landtag erfolgte bereits am 10. Dezember 2025.

!Wichtig: Diese Mittel fließen NICHT in das reguläre Landesförderprogramm für den Kitabau. Es wird ein einheitliches, sehr schlankes Antragsverfahren im Rheinland-Pfalz Plan geben. 

Sie erhalten hier dennoch regelmäßig aktuelle Informationen zum Verfahrensstand.

Weitere Infos: Siehe hier auf der Homepage des Finanzministeriums und in der Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. Juli 2025.

Fristverlängerungen "Sonderprogramm für den Kitabau 2024"

Stand: 24. November 2025

Die Fristen zum spätesten Maßnahmeabschluss wurden verlängert. Die geförderten Maßnahmen können auch in 2026 und längstens bis Juni 2027 umgesetzt werden!

Kurz-Information für Förderempfänger  hier.    

Hier können Sie die (nicht-amtliche) Lesefassung der geänderten Sonder-VV abrufen.

Das dazugehörige Rundschreiben des LSJV finden Sie hier.

Neues Formular Mittelabruf

Stand: 24. November 2025

Hier können Sie das neue Formular für den Mittelabruf während der Maßnahmeausführung abrufen.

Neu: Sie können das Formular direkt beim LSJV einreichen und müssen es nicht mehr über ihr jeweiliges Jugendamt leiten. Das Verfahren wird dadurch beschleunigt und vereinfacht.

Das dazugehörige Rundschreiben des LSJV finden Sie hier.

Drei Kinder stapeln auf dem Boden sitzend bunte Holzbausteine.

Stand der Homepage: 18. Dezember 2025

Rundschreiben zur Flexibilisierung des Losgrundsatzes

Mit Rundschreiben aus Oktober 2025 informiert das Wirtschaftsministerium über vergaberechtliche Änderungen im Mittelstandsfördergesetz (MFG) des Landes Rheinland-Pfalz.

Vgl. das Rundschreiben des hier.

Durch die Änderung von § 7 Abs. 2 MFG werden die bisherigen strengen Anforderungen an den Losvergabeverzicht in zweifacher Hinsicht gelockert: 

Zum einen wird die Begründungsbreite erweitert. Neben wirtschaftlichen und technischen Gründen können nun generell sachliche Gründe eine Ausnahme begründen. Zum anderen sind mit der Gesetzesänderung an die Begründungstiefe weniger strenge Anforderungen verbunden. Die Gründe müssen die Zusammenfassung von Losen nicht mehr erfordern, sondern rechtfertigen.

Fördermittel für den Kita-Bau - Ausblick!

Das Land unterstützt die Träger von Kitas (Kommunen, freie Träger, manchmal auch Betriebe) auf vielfältige Weise. Ein Baustein dabei ist die Investitionskostenförderung für den Platzausbau. Hier kann derzeit zweimal pro Jahr eine Landesförderung beantragt werden. Siehe weiter hier

Neben diesem Landesförderprogramm sollen die Kommunen zeitnah weitere Finanzmitteln auch für Investitionen in die Kitas erhalten. 

Sechs bunte Spielzeughäuser stehen auf einem Tisch. Eine Hand hält eine Geldmünze darüber.

Kita-Bau: Kompendium, Praxisbeispiele und mehr!

In Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogramme” finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Siehe weiter hier.

Ein aufgeschlagenes Buch liegt mit dem Rücken auf einem Stapel weiterer Bücher.