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Rundschreiben zur Flexibilisierung des Losgrundsatzes
Mit Rundschreiben aus Oktober 2025 informiert das Wirtschaftsministerium über vergaberechtliche Änderungen im Mittelstandsfördergesetz (MFG) des Landes Rheinland-Pfalz.
Vgl. das Rundschreiben des hier.
Durch die Änderung von § 7 Abs. 2 MFG werden die bisherigen strengen Anforderungen an den Losvergabeverzicht in zweifacher Hinsicht gelockert:
Zum einen wird die Begründungsbreite erweitert. Neben wirtschaftlichen und technischen Gründen können nun generell sachliche Gründe eine Ausnahme begründen. Zum anderen sind mit der Gesetzesänderung an die Begründungstiefe weniger strenge Anforderungen verbunden. Die Gründe müssen die Zusammenfassung von Losen nicht mehr erfordern, sondern rechtfertigen.
Fristverlängerungen "Sonderprogramm für den Kitabau 2024"
Stand: 29. Oktober 2025.
Die Fristen zum spätesten Maßnahmeabschluss wurden verlängert. Die geförderten Maßnahmen können auch in 2026 und längstens bis Juni 2027 umgesetzt werden!
Kurz-Information für Förderempfänger hier.
Hier können Sie die (nicht-amtliche) Lesefassung der geänderten Sonder-VV abrufen.
Neues Formular Mittelabruf
Stand: 1. Oktober 2025
Hier können Sie das neue Formular für den Mittelabruf während der Maßnahmeausführung abrufen.
Neu: Sie können das Formular direkt beim LSJV einreichen und müssen es nicht mehr über ihr jeweiliges Jugendamt leiten. Das Verfahren wird dadurch beschleunigt und vereinfacht.
© 123rf/oksix

Stand der Homepage: 18. November 2025
"Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Transformation"
Im Juli wurde in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Schweitzer der “Rheinland-Pfalz Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur” angekündigt.
In diesem Programm erhalten die Kommunen insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. Verteilt werden diese Mittel als Budgets auf die Landkreise und kreisfreien Städte.
Genutzt werden können die Mittel unter anderem auch für “Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur”.
!Wichtig: Diese Mittel fließen NICHT in das reguläre Landesförderprogramm für den Kitabau!
Es wird ein einheitliches, sehr schlankes Antragsverfahren im Rheinland-Pfalz Plan geben.
Verfahrensstand: Das notwendige Bundesgesetzt (Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetzes - LuKIFG) ist in Kraft getreten. Ein Entwurf für das Landesgesetz zur Umsetzung des RLP-Plans wurde am 28. Oktober 2025 vom Ministerrat gebilligt. Siehe hier auf der Homepage des Finanzministeriums für weitere Informationen und die Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. Juli 2025.
Fördermittel für den Kita-Bau - Ausblick!
Das Land unterstützt die Träger von Kitas (Kommunen, freie Träger, manchmal auch Betriebe) auf vielfältige Weise. Ein Baustein dabei ist die Investitionskostenförderung für den Platzausbau. Hier kann derzeit zweimal pro Jahr eine Landesförderung beantragt werden. Siehe weiter hier.
Neben diesem Landesförderprogramm sollen die Kommunen zeitnah weitere Finanzmitteln auch für Investitionen in die Kitas erhalten.
© 123rf/maybeiii

Kita-Bau: Kompendium, Praxisbeispiele und mehr!
In Bereich “Kitabau - Alles außer Förderprogramme” finden Sie künftig Praxisbeispiele aus dem Kita-Bau in Rheinland-Pfalz, das neue Kita-Bau-Kompendium und vieles weitere zum Thema “Bau & Planung". Siehe weiter hier.
© 123rf/monticello



